Die Mitglieder des Senats der Universität Potsdam haben in ihrer 223. Sitzung Prof. Dr. Uwe Hellmann zum neuen Vorsitzenden des Senats gewählt. Der langjährige Senator hat an der Juristischen Fakultät der Hochschule die Professur für Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht inne.
Prof. Dr. Uwe Hellmann lehrt und forscht seit 1994 an der Universität Potsdam und vertritt seit vielen Jahren als Senator die Interessen der Gruppe der Hochschullehrer im Senat. Nach der Wahl erklärte der renommierte Strafrechtler: „Ich bedanke mich für das Vertrauen. Der Senat der Universität Potsdam zeichnet sich neben einer hervorragenden fachlichen Kompetenz durch ein respektvolles und faires Miteinander aus. Zur Fortsetzung dieser guten Zusammenarbeit möchte ich beitragen.“
Der Senat der Universität setzt sich aus Mitgliedern aller Statusgruppen der Hochschule zusammen und ist das oberste Gremium der wissenschaftlichen Einrichtung. Als demokratisch gewähltes Organ der Angehörigen der Universität nimmt er legislative, beratende, strategische und auch kontrollierende Aufgaben wahr. Unter anderem verantwortet der Senat den Erlass und die Änderung der Grundordnung. Er entscheidet in grundsätzlichen Fragen der Lehre, der Forschung, des Studiums, der Prüfungen sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In den Verantwortungsbereich des insgesamt elfköpfigen Senats an der Universität Potsdam gehört auch die Wahl des Präsidiums der Hochschule.
Im Juli hatten die Studierenden und Mitarbeiter der Uni ihre Vertreter für alle Universitätsgremien, also auch für den Senat, gewählt.