Frankfurt (ots) – Von August bis Oktober beginnt für viele junge Menschen ein spannender neuer Lebensabschnitt: der Einstieg ins Berufsleben im Rahmen einer Ausbildung. Dabei sollten sich Berufsanfänger beim Arbeitgeber gleich auch über die Möglichkeiten vermögenswirksamer Leistungen informieren sowie zusätzliche Zuschüsse vom Staat in Anspruch nehmen. Die Deutsche Vermögensberatung AG weist darauf hin, dass bei voll ausgeschöpfter Förderung so über 600 Euro pro Jahr zum Azubi-Gehalt dazukommen können.
In den ersten Wochen stehen für die meisten Azubis neuartige Aufgaben und Herausforderungen im Vordergrund. Vielen Lehrlingen bleibt da wenig Zeit, sich auch noch um finanzielle Angelegenheiten zu kümmern. Dabei ist es bei dem relativ überschaubaren Azubi-Gehalt durchaus lohnenswert: Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) kamen Azubis im Westen der Bundesrepublik 2015 auf durchschnittlich 832 Euro tarifliche Ausbildungsvergütung pro Monat, im Osten Deutschlands verdienten Lehrlinge monatlich im Schnitt 769 Euro. „Da geht noch was!“, sagen die Experten der DVAG und verweisen auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch zusätzlich fördert.
Keine falsche Bescheidenheit und Scheu
Neben dem grundsätzlich bestehenden Recht, vom Lohn einen gewissen Betrag als VL in eine Geldanlage abführen zu lassen, erhalten viele Arbeitnehmer arbeits- oder tarifvertraglich zugesicherte VL vom Arbeitgeber selbst. Doch viele Lehrlinge kennen diese Angebote ihrer Unternehmen nicht oder trauen sich nicht, gleich zum Berufsstart diesbezüglich nachzufragen. „Diese Art Zusatzlohn kann bis zu 40 Euro pro Monat betragen und nach sieben Jahren Mindestanlagezeit mehr als 3.000 Euro einbringen“, wissen die Vermögensberater der DVAG und ermutigen Berufsanfänger, sich bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat zu erkundigen, ob ihnen VL zustehen und falls ja, wie hoch diese ausfallen.
Die passende Anlageform finden und staatliche Förderung kassieren
Auch wenn arbeitgeberfinanzierte VL nicht gewährt werden, kann jeder Arbeitnehmer einen Teil des Gehalts direkt in einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan überweisen lassen, um sich dadurch eine zusätzliche staatliche Förderung zu sichern. Denn egal ob vom Arbeitgeber oder mittels eigenem Gehalt finanziert: Beim Bau- und Fondssparen können Arbeitnehmer in den Genuss der sogenannten Arbeitnehmersparzulage kommen, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen weniger als 20.000 Euro beträgt. Und das trifft auf die allermeisten Azubis zu. „Mit dieser staatlichen Förderung werden die VL im Falle eines Bausparvertrags mit bis zu 43 Euro und bei einem Fondssparplan mit bis zu 80 Euro pro Jahr bezuschusst“, erläutern die DVAG-Experten. Um die zu bekommen, lohnt es sich sogar, notfalls den Beitrag des Arbeitgebers aus eigener Tasche auf den für die Förderung sinnvollen Maximalbetrag aufzustocken. Ein zusätzlicher Tipp: „Theoretisch kann sogar in beide Anlageformen eingezahlt werden, um beide staatlichen Fördergelder mitzunehmen.“ Rechnet man diese Zuschüsse und die arbeitgeberfinanzierten VL zusammen, können Azubis so über 600 Euro mehr im Jahr kassieren. Die persönlichen Sparziele sollten ausschlaggebend für die jeweils passende Anlage-Variante sein. Eine fachkundige Beratung ist deshalb auf alle Fälle ratsam.