Bildungspaket für finanziell benachteiligte Familien
Ein guter Schulabschluss öffnet die Türen zu einer erfolgreichen Zukunft. Weil der Einfluss einer guten Schulbildung nicht zu unterschätzen ist, fördern viele Eltern ihren Nachwuchs ganz gezielt mit privater Nachhilfe. Weil dieser Weg Familien, in denen die Eltern beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, aus wirtschaftlichen Gründen nicht offen steht, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Bildungspaket aus der Taufe gehoben. Ist abzusehen, dass wesentliche Lernziele nicht erreicht werden und dass deswegen eine ergänzende Förderung nötig ist, können die Kids auf diesem Wege Nachhilfe außerhalb der Schule erhalten.
Wer kann das Angebot nutzen?
Eltern, die Leistungen der Grundsicherung, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können einen Anspruch auf die Unterstützung ihrer Kinder im Rahmen des Bildungspakets haben. Informationen dazu findet man in der Infothek auf www.studienkreis.de. Der erste Ansprechpartner für die Fragen der Eltern kann das Jobcenter vor Ort sein. Andernfalls kann man in der Kreisverwaltung, im Rathaus oder im Bürgeramt fragen, wer der richtige Ansprechpartner für Fragen zum Bildungspaket ist und die entsprechenden Formulare aushändigt. Beantragen kann man die Lernförderung für ein konkretes Angebot, ganz zielgerichtet für eine bestimmte Anzahl an Nachhilfestunden oder für einen Nachhilfekurs.
Unterstützung beantragen
Nachhilfeinstitute wie der bundesweit arbeitende Studienkreis unterstützen die Familien ihrer Nachhilfeschüler gern bei der Beantragung des Bildungsgutscheins und bei der Auswahl des passenden Nachhilfeangebots. Die wichtigste Schritt ist das Ausfüllen des Antragsformulars. Außerdem braucht man die Bestätigung des Fachlehrers, dass die Versetzung des Kindes gefährdet ist und es an seiner Schule keine Förderung gibt. Ist der Antrag gestellt, sucht man sich einen geeigneten Nachhilfeanbieter.
Quelle: djd