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Die wissenschaftliche Weiterbildung „Psychosoziale Prozessbegleitung“ startet erstmalig in Rheinland-Pfalz

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Koblenz – „Weiterbildung Psychosoziale Prozessbegleitung“ heißt das neue und in Rheinland-Pfalz einmalige Weiterbildungsangebot des Instituts für Forschung und Weiterbildung (IFW) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz, das von April 2015 bis April 2016 zum ersten Mal stattfindet. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Zeugenbegleitung für besonders schutzbedürftige Verletzte in einem Strafverfahren, welche durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt wird. Ziel ist es, Verletzte und Opfer qualifiziert zu betreuen, sie zu informieren und zu unterstützen, um ihre individuelle Belastung zu reduzieren und ihre Aussagetüchtigkeit als Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren zu fördern.

Das kostenpflichtige Weiterbildungsangebot hält 20 Plätze bereit und bietet eine sozialpädagogische Vertiefung im Bereich „Kinder und Jugendliche als Zeugen“. Diese wissenschaftliche Weiterbildung ist anerkannt vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz und wird in Kooperation angeboten. Das Weiterbildungsangebot geht über die Standards der psychosozialen Prozessbeobachtung der Justizministerkonferenz hinaus, ist modularisiert aufgebaut und enthält Online-Elemente und Präsenztage.

Foto:  Prof. Dr. Winfried Hetger, wissenschaftlicher Leiter der  Weiterbildung und Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz, mit den  wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Annika Göbel-Reinhardt (links im  Bild) und Angela Deffner (rechts im Bild).
Foto: Prof. Dr. Winfried Hetger, wissenschaftlicher Leiter der
Weiterbildung und Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz, mit den
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Annika Göbel-Reinhardt (links im
Bild) und Angela Deffner (rechts im Bild).Quelle: Institut für Forschung und Weiterbildung

Derzeit wird auf Bundesebene ein Gesetzesentwurf (Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, 3. Opferrechtsreformgesetz) erarbeitet, der die Umsetzung der sogenannten EU-Opferschutzrichtlinie sichert. In dem entsprechenden Referentenentwurf ist unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruches auf eine psychosoziale Prozessbegleitung vorgesehen. Auf Basis dieses aktuellen Gesetzesvorhabens bietet das Institut für Forschung und Weiterbildung (IFW) des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz dieses wissenschaftliche Weiterbildungsangebot an.

„Im April 2015 können wir erstmalig dieses Angebot realisieren und gehen damit bundesweit voran“, freut sich Prof. Dr. Winfried Hetger, wissenschaftlicher Leiter dieser Weiterbildung und Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz. Zielgruppe der wissenschaftlichen Weiterbildung sind SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, SoziologInnen, psychologische PsychotherapeutInnen sowie Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, welche Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in Beratungsstellen oder Opferschutzstellen aufweisen. Die wissenschaftliche Weiterbildung startet am 24. April 2015. Hierzu können sich BewerberInnen aus Rheinland-Pfalz bis zum 27.03.2015 anmelden. Weitere Informationen zur Weiterbildung und zur Anmeldung finden sich unter www.hs-koblenz.de/ifw.

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