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Lehramtsreferendariat – wichtige Informationen

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Generell bezeichnet man als Referendariat den Vorbereitungsdienst auf eine höhere Beamtenlaufbahn. Da auch Lehrer zu den Beamten zählen, müssen Berufsanwärter ebenfalls ein Referendariat absolvieren. In der Regel dauert die Vorbereitungsphase zwei Jahren, in manchen Bundesländern wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen und Sachsen verkürzt sich die Dauer, wenn die Bewerber bereits ein Berufspraktikum absolviert haben. In Deutschland obliegt die Lehrerausbildung den einzelnen Ländern, daher gelten in jedem Bundesland leicht abweichende Regelungen. Das Lehramtsreferendariat ist sozusagen die zweite Stufe in der Ausbildung als Lehrer. Während der ersten Phase female teacherwird an Universitäten oder Fachhochschulen Fachwissen vermittelt. Die Voraussetzung für eine Bewerbung als Lehramtsreferendar ist ein abgeschlossenes Lehramtsstudium und der Nachweis über die positive Absolvierung des ersten Staatsexamens oder eines entsprechenden Masterabschlusses. In der ersten Phase des Lehramtsreferendariats lernt der angehende Lehrer den Schulbetrieb kennen und unterrichtet als Begleitlehrer gemeinsam mit einem erfahrenen Kollegen. Je nach Bundesland übernimmt der Referendar auch schon eigene Unterrichtseinheiten. Neben dem Unterricht in der Schule und den Vorbereitungsarbeiten nehmen Referendare an Seminaren teil. Dabei werden pädagogische und organisatorische Inhalte vermittelt. Beim Ausbildungsunterricht stehen Junglehrer unter Beobachtung eines Kollegen. Im Idealfall gibt es nach jeder Ausbildungsstunde die Gelegenheit zum Feed-back.

Bild: val th / clipdealer.de

Das Lehramtsreferendariat endet mit dem zweiten Staatsexamen, das sich aus mehreren Prüfungsteilen zusammensetzt. Eine schriftliche Arbeit wird dabei ebenso bewertet wie der Ausbildungsunterricht und mündliche Prüfungen.

Versicherung für Referendare

Referendare können so wie Beamte zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen. Da Lehramtsanwärter nicht so viel verdienen wie fest angestellte Lehrer, sollte man bei der Krankenversicherung Referendare Vergleiche unterschiedlicher Versicherungsunternehmen einholen.

Wer sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, sollte bedenken dass für Referendare der Dienstgeberanteil entfällt. Das bedeutet, dass man die gesamte Versicherungsprämie selbst zahlen muss.  Der Vorteil der gesetzlichen Kasse ist, dass Kosten die durch Arztbesuche entstehen, direkt vom Vertragsarzt mit der Kasse verrechnet werden. Noch dazu sind Kinder bei der gesetzlichen Versicherung automatisch und kostenlos mitversichert. Entscheidet man sich für eine private Versicherung, kann man den Arzt frei wählen. Allerdings muss man die Arztkosten zunächst selbst zahlen und bekommt das Geld erst nach einiger Zeit von der Kasse refundiert. Für Familienangehörige sind extra Prämien zu bezahlen. Auf jeden Fall sollte man sich vor Abschluss der privaten Krankenversicherung über mögliche Beihilfen informieren.

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