Wenn bei Künstlern oder Autoren abgekupfert wird, können diese sich auf das Urheberrecht berufen, um ihre Rechte einzufordern. Bei Erfindungen, Marken oder anderen Schutzgütern von Unternehmen ist die Sache schon etwas komplexer: wer seine Ideen schützen will, muss selbst aktiv werden.
Das praxisorientierte, berufsbegleitende Weiterbildungsangebot „Gewerblicher Rechtsschutz“ richtet sich an alle, die in Unternehmen, an Hochschulen oder als Firmengründer mit diesem Bereich zu tun haben.
Gefälschte Markenprodukte verursachen allein bei deutschen Unternehmen jährlich einen Schaden von rund 56 Milliarden Euro. Das geistige Eigentum von Erfindern und Unternehmen zu schützen, hat also eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Doch gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, wird dieser Schutz vor dem Ideenklau oft stiefmütterlich behandelt. Die Agentur für wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer an der Technischen Hochschule Brandenburg (AWW e. V.) bietet daher ab Oktober 2016 den neuen Zertifikatskurs an.
Der Kurs besteht aus drei Präsenzzeiten an Freitagen und Samstagen sowie onlinebasierte und von Dozenten unterstützte Selbstlernphasen. Die sechs Module behandeln technische Schutzrechte, Patentrechte und internationale Patentanmeldung, Marken und Designs, Arbeitnehmererfindungen sowie Verletzung, Verwertung und Verträge. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ein Hochschulzertifikat der Technischen Hochschule Brandenburg (THB) und drei ECTS-Punkte erwerben. Teilnahmevoraussetzungen sind ein Studienabschluss und Berufserfahrung. Studierende müssen mindestens 60 ECTS-Punkte nachweisen.
Die Kursinhalte basieren auf Lehreinheiten der Berliner Patentanwältin Dr.-Ing. Renate Weisse, die zu diesem Thema bereits in einem Masterstudiengang der THB gelehrt hat. Die wissenschaftliche Leitung des Kurses hat Frau Prof. Dr. jur. Michaela Schröter, Rechtsprofessorin der Technischen Hochschule Brandenburg, inne.
Quelle: TH Brandenburg