Eine erfolgreiche Bewerbung beginnt mit dem richtigen Lesen und Verstehen einer Stellenanzeige. Ähnlich wie beim Arbeitszeugnis gibt es auch hier versteckte Informationen, die es herauszufinden und zu beachten gilt.
Endlich geht sie los – die Bewerbungsphase. Es werden Zeitungen und Zeitschriften mit Stellenangeboten nach der Richtigen durchforstet. Auch im Internet wird immer mehr nach entsprechenden Ausschreibungen gesucht. Dennoch ist auch bei Stellen- beziehungsweise Ausbildungsangeboten ein zweiter Blick Pflicht.
Zwischen den Zeilen finden sich viele Informationen, die für den Bewerber sehr wichtig sind. Generell sind Stellenanzeigen immer gleich aufgebaut: Zuerst stellt sich das Unternehmen kurz vor, dann wird die gesuchte Stelle bezeichnet. Es folgen ein Anforderungskatalog sowie ein gewünschter Einstiegstermin. Den Abschluss bilden ein eventueller Ansprechpartner und die gewünschte Art der Bewerbung.
Informationen markieren
Grundsätzlich gilt: Eine Stellenanzeige muss genau gelesen werden. Ist eine Ausschreibung interessant, sollten mit einem Stift alle wichtigen Informationen markiert werden. Diese müssen später im Bewerbungsschreiben wieder auftauchen. Beim Anforderungskatalog gilt es, zwischen Muss- und Kann-Kriterien zu unterscheiden. Bitte beachten: Punkte, die in der Auflistung ganz oben stehen, sind dem Unternehmen sehr wichtig und sollten auf jeden Fall erfüllt werden.
Muss-Kriterien zwingend beachten
Mit den sogenannten Muss-Kriterien grenzt der Arbeitgeber den Bewerberkreis ein. Gewisse Voraussetzungen sind zwingend erforderlich. Diese erkennt man an Formulierungen wie „Voraussetzung dafür sind gute Kenntnisse in…“, „Perfekte Kenntnisse in… setzen wir voraus“ oder „… gesucht mit einer abgeschlossenen Ausbildung in…“. Erfüllt man diese Muss-Kriterien nicht, lohnt sich eine Bewerbung nicht und ist verschwendete Zeit.
Kann-Kriterien
Bei den Kann-Kriterien sieht es schon etwas anders aus. Dies sind Voraussetzungen, die nicht zwingend notwendig sind. In Stellenanzeigen erkennen Bewerber sie an folgenden Formulierungen: „Hinreichende Erfahrungen in … sind erwünscht“, „mit guten Kenntnissen“, „erwünscht sind Kenntnisse in .., aber nicht Voraussetzung“ oder „gerne auch mit Erfahrungen in…“.
Ist eine Bewerbung sinnvoll?
Nach dem genauen Lesen der Anzeige und dem Markieren der Kriterien muss der Bewerber nun selbst entscheiden, ob er für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert ist. Interessierte, die aufgrund ihrer Kenntnisse über- oder unterqualifiziert sind, sollten sich erst gar nicht bewerben. Sind aber die Muss-Kriterien erfüllt, lohnt sich eine Bewerbung. Im Anschreiben sollte man auf eben diese eingehen und genau beschreiben, welche Kriterien wie erfüllt werden. Kann-Kriterien sollten auch beachtet werden. Aber auch weitere Informationen aus der Anzeige sollten verarbeitet werden. Kann man zum gewünschten Termin mit der Arbeit beginnen? Welche Gehaltsvorstellungen hat man?
Bei der Bewerbungsmappe sollte man darauf achten, dass der gewünschte Umfang auch geliefert wird. Ist eine Kurzbewerbung gewünscht, schickt der Bewerber nur ein Anschreiben, einen Lebenslauf und eine kurze Beschreibung der eigenen Kompetenzen. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen beinhalten darüber hinaus noch Zeugnisse, Zertifikate und Bescheinigungen. Werden nur schriftliche Zusendungen angenommen, macht eine Online-Bewerbung keinen Sinn. Dies gilt übrigens auch im umgekehrten Fall.
Danke für den Tipp, dass Punkte, die ganz oben stehen, auf jeden Fall im Bewerbungsschreiben wieder auftauchen müssen. Ich hangele mich gerade durch einige Stellenanzeigen durch, auf der Suche nach einem neuen Job. Mal sehen, ob ich so zu mehr Vorstellungsgesprächen eingeladen werde.