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Studie zur Berufsunfähigkeit: Gefahr erkannt, aber nicht gebannt

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Eine aktuelle Emnid-Studie im Auftrag der Nürnberger Versicherungsgruppe zeigt, dass das Risiko, aufgrund bestimmter Krankheiten berufsunfähig zu werden, von den Bundesbürgern erstaunlich gut eingeschätzt wird. So hielten 50 Prozent der Befragten Nervenleiden oder psychische Erkrankungen für die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit – und das sind sie laut einer Erhebung von Morgen & Morgen aus dem Jahr 2013 in 28,67 Prozent der Fälle auch. 33 Prozent tippten auf Probleme mit der Wirbelsäule oder mit Gelenken. In der Tat finden sich in 22,65 Prozent der Fälle die Ursachen der Berufsunfähigkeit in Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparats.

50 Prozent der Bundesbürger sind laut einer Umfrage der Meinung, dass Nervenleiden oder psychische Krankheiten derzeit die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind - und sie liegen mit dieser Einschätzung richtig. Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe
50 Prozent der Bundesbürger sind laut einer Umfrage der Meinung, dass Nervenleiden oder psychische Krankheiten derzeit die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind – und sie liegen mit dieser Einschätzung richtig.
Foto: djd/Nürnberger Versicherungsgruppe

Fachmännische Beratung

Doch trotz ihres Wissens ist die Mehrzahl der Deutschen nicht ausreichend gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Dabei ist eine solche Absicherung gar nicht so schwierig. Zunächst ist zu entscheiden, wie hoch die Rente im Ernstfall sein soll. Damit sie die Versorgungslücke füllen kann, sollte man überprüfen, welche Absicherungen es schon gibt. Wie wichtig die kompetente Beratung durch einen Fachmann vor dem Abschluss ist, zeigt sich auch bei den Gesundheitsfragen. Versicherungsexperten helfen bei der korrekten Beantwortung. Nur so kann später im Sinne des Kunden schnell und unkompliziert reguliert werden.

Auf die Prognose kommt es an

„Wichtig ist auch ein sogenannter verkürzter Prognosezeitraum“, erklärt Jürgen Hansemann von der Nürnberger. „Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor: Die Versicherung tritt dann ein, wenn die versicherte Person voraussichtlich auf Dauer, das heißt drei Jahre, nicht in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Bei einem verkürzten Prognosezeitraum von sechs Monaten ist man nicht darauf angewiesen, dass der Arzt eine solch lange Prognose stellt.“ Auch auf die abstrakte Verweisung sollte der Versicherer im Vertrag verzichten. Tut er das nicht, kann er den Versicherten bei einer Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen, den dieser noch ausüben könnte. Außerdem wichtig sind Erhöhungsmöglichkeiten der versicherten Berufsunfähigkeitsrente während der Laufzeit.

Quelle: djd

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