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Vom Schutzdach zum Nutzdach

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Das Dachdeckerhandwerk bleibt seinen Traditionen treu und modernisiert sich gleichzeitig fortlaufend. Neue Verarbeitungstechniken sind zu beherrschen und Dächer werden „vom Schutzdach zum Nutzdach“, was zu einem gesteigerten Bedarf an kompetenten Fachleuten für erneuerbare Energien und energetische Maßnahmen führt.

Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) daher im Auftrag der Bundesregierung die dreijährige Berufsausbildung für Dachdecker/-innen auf den neuesten Stand gebracht. Sie sind mit der neuen Ausbildungsordnung, die zum 1. August in Kraft tritt, nunmehr die Spezialisten an der Gebäudehülle.

Neben den neuen Aufgabenstellungen und Techniken wie etwa der Flüssigabdichtung gilt es auch, Veränderungen in der Branche Rechnung zu tragen: So kommt es zunehmend zu Spezialisierungen der Betriebe, die zukünftig bedarfsgerechter ausbilden können, aber dennoch die berufliche Flexibilität ihrer Gesellen und Gesellinnen sicherzustellen haben.

Quelle: HF.Redaktion
Quelle: HF.Redaktion

Dies wird erreicht, indem zum einen unverzichtbare Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten von Dachdecker/-innen in der Ausbildungsordnung definiert und zum anderen inhaltliche Gestaltungsfreiheiten für die Praxis gelassen werden. Zusätzliche, etwa regionale Qualifikationen – wie beispielsweise der Reetdach-Bau -, können auf diese Weise ebenso wie derzeit noch nicht absehbare Entwicklungen in die Ausbildung integriert werden.

Durch die Modernisierung soll die Ausbildung verstärkt junge Menschen ansprechen, die sich Gedanken um die Zukunft machen und auch in ihrem Berufsleben nachhaltig agieren möchten. Sie werden eine solide, vielfältige und zukunftsorientierte handwerkliche Ausbildung erhalten, die das System „Haus“ ganzheitlich betrachtet und der gewerkeübergreifenden Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert beimisst. Durch die fünf Schwerpunkte Dachdeckungs-, Abdichtungs-, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand sowie Reetdach-Technik haben die Auszubildenden die Möglichkeit zur Spezialisierung.

Zu den wesentlichen Ausbildungsinhalten und Aufgabenstellungen gehören unter anderem das Be- und Verarbeiten von Holz sowie Herstellen von Holzbauteilen, regensichernde Maßnahmen bei Dachdeckungen, energetische Maßnahmen an Dach und Wand, das Decken und Instandhalten von Dach- und Wandflächen, Abdichten von Dachflächen und Bauwerken, Montieren und Einbauen von Energiesammlern und Energieumsetzern, der Einbau von elektrischen Komponenten sowie das Anfertigen und Einbauen von Anlagen zur Ableitung von Regenwasser.

Der Entwurf der neuen Ausbildungsordnung wurde vom BIBB gemeinsam mit Fachleuten aus der Ausbildungspraxis (Arbeitgeberorganisationen für die Betriebe und Gewerkschaften für die Beschäftigten) erarbeitet und mit den beteiligten Bundesministerien abgestimmt.

Inhalte, Ziele, Dauer und Anforderungen der modernisierten Ausbildung wurden darüber hinaus mit Fachleuten der Berufsschulen abgesprochen, um eine enge Verknüpfung der betrieblichen Lerninhalte mit jenen in der Berufsschule zu gewährleisten. Die Praxisorientierung und die Lernortabstimmung führen zu einer hohen Akzeptanz in der Ausbildungspraxis. 2015 wurden 3.099 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, davon über 98 % von Männern.

Dachdecker/innen arbeiten in der Baubranche, zum Beispiel bei Dachdeckereien oder Bedachungsfirmen, sind beratend im Fachhandel tätig oder gehen als Entwickler oder Berater in die Industrie. Neben allgemeinen und speziellen Seminaren zur Fort- und Weiterbildung können sich Fachkräfte im Anschluss an die Ausbildung zum qualifizierten Gesellen/zur qualifizierten Gesellin weiterbilden.

Direkt im Anschluss an die Gesellenprüfung besteht ferner die Möglichkeit, den Vorbereitungskurs zur Dachdecker-Meisterprüfung zu absolvieren, der in der Regel zwischen sechs und neun Monaten dauert. Der Abschluss der Meisterprüfung bietet eine Grundlage für eine Betriebsgründung oder Führungsposition im Dachdeckerhandwerk. Im Anschluss an die Meisterprüfung besteht zudem die Möglichkeit, ein Hochschulstudium zu absolvieren oder Zusatzqualifikationen in artverwandten Berufen zu erwerben – wie beispielsweise Teil 1/Fachtheorie und Teil 2/Fachpraxis der Klempnermeisterprüfung oder der Zimmermeisterprüfung.

Quelle: BiBB

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